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BaFin – 5 Thesen zur Digitalisierung im Bankensektor

Das Thema Digitalisierung ist mittlerweile Gegenstand vieler politischer Debatten und Talkshows. Doch welche Entwicklungen damit konkret einhergehen werden, ist derzeit noch nicht klar zu erkennen. Fest steht allerdings, dass die Digitalisierung schon jetzt auf den Finanzmärkten zu einem Umbruch führt und der Transformationsprozess begonnen hat. Felix Hufeld, Präsident der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), wagte kürzlich in einer Rede einen Blick in die Zukunft und skizzierte in fünf Thesen, welche Auswirkungen die Digitalisierung auf die Kredit- und Versicherungswirtschaft haben könnte und worin Chancen und Risiken bestehen.

These 1: „Die Digitalisierung wird den Zwang, fokussierte Geschäftsmodelle zu entwickeln, maßgeblich beschleunigen“
Filialen und deren Öffnungszeiten werden für Privatkunden immer unwichtiger, so Hufeld. Sie erwarten von Finanzdienstleistern eine Erreichbarkeit zu allen Tageszeiten, so wie sie es mittlerweile aus anderen Branchen gewohnt sind, so Hufeld. Einen bequemen Zugang zu Dienstleistungen und ein kundenindividueller Service werden ebenfalls erwartet. Der Bafin-Präsident leitet daraus ab, dass Kreditinstitute künftig verstärkt versuchen werden, sich als Plattformanbieter zu positionieren und sowohl hauseigene aus auch Drittprodukte anzubieten. Die technischen Voraussetzungen, die sich aus der PSD2 und der Verpflichtung, offene Programmierschnittstellen (API) bereitzustellen, fördern diese Entwicklung. Die sich daraus ergebenden Chancen werden allerdings auch die globalen Technologiemultis nutzen, die Hufeld als Bigtechs bezeichnet.

These 2: „Die Digitalisierung forciert nochmals den Kampf um die Kundenschnittstelle“
Die in These 1 geschilderte Entwicklung bringt es mit sich, dass etablierte Banken nicht nur Ertragspotenzial, sondern auch und vor allem die Kenntnis über ihre Kunden aus erster Hand an Bigtechs abgeben müssen. Kleinere und mittlere Institute, die sich nicht selbst zu einer Plattform weiterentwickeln, sieht Hufeld als besonders gefährdet, da sie den Anschluss verlieren könnten. Wie sich der Wettbewerb um die Kundenschnittstelle konkret auswirken wird, ist Hufeld zufolge schwierig vorhersehbar. So sei es denkbar, dass einige der Unternehmen sich zu hochfokussierten Spezialanbietern entwickeln – oder auch, dass sich ein Konkurrenzkampf darum entwickelt, wer überhaupt an einer dominanten Plattform teilnehmen kann und wer nicht.

These 3: „Künstliche Intelligenz kann menschliche Verantwortung nicht ersetzen“
Die Digitalisierung ermöglicht es zwar, viele Prozesse effizienter und innovativer zu gestalten. Die Verantwortung müsse jedoch weiterhin von der Geschäftsleitung getragen werden und darf nicht auf Maschinen und Algorithmen abgewälzt werden. Hufeld geht davon aus, dass die Industrie ein Eigeninteresse daran haben sollte, sich beispielsweise bei Anwendungen der Big-Data-Analyse gesetzestreu und korrekt zu verhalten. Dies begründet er damit, dass Verbraucher und Firmenkunden andernfalls das Vertrauen in die Integrität der Daten und die Lauterkeit der Unternehmen zu verlieren.

These 4: „Die Digitalisierung erfordert von Regulierern und Aufsehern mehr denn je multilaterale Vorgehensweisen“
Der physische Standort eines Finanzdienstleisters wird künftig eine immer geringere Rolle spielen, so Hufeld. Dazu trägt schon jetzt bei, dass technologische Innovationen und digitale Geschäftsmodelle die letzten noch vorhandenen Grenzen aufheben und viele Konzerne Teile ihrer Wertschöpfung an verschiedenen Standorten abwickeln. Als Beispiel nennt Hufeld das Cloud-Computing. Dies erfordert laut Hufeld mehr Übereinkünfte in puncto Regulierung und Aufsicht zwischen den Ländern – etwa auf G7-Ebene.

These 5: „Wir wissen heute noch nicht genau, wen wir eigentlich künftig beaufsichtigen werden. Menschen, Maschinen oder Infrastrukturen?“
Bislang stehen bei der BaFin Finanzintermediäre im Fokus. Käme es in weiten Teilen zu einer Blockchain-Ökonomie, bräuchte auch die Regulierung und Aufsicht ein Update, so Hufeld. Er erwartet zudem, dass allein schon die Aufspaltung der Wertschöpfungsketten Teile der bisherigen Aufsichtspraxis in Frage stellen wird.

Wie Banken sich für den Transformationsprozess wappnen können:

Insbesondere die ersten beiden Thesen, die Hufeld aufstellt, betreffen die Interaktion der Banken und Sparkassen mit ihren Kunden direkt. Wie sich in der Kundenansprache Potenziale erschließen lassen und die Kundengewinnung beziehungsweise –treue optimiert werden kann, zeigt die Gesellschaft für Qualitätsentwicklung in der Finanzberatung (QIDF) anhand verschiedener Beratungslösungen auf. Zudem ermöglicht die Beratungsanwendung FinGOAL! des gleichnamigen und zur QIDF-Gruppe gehörenden Unternehmens ein optimales digitales Beratungserlebnis. Die Anwendung entspricht selbstverständlich künftig den Standards der neuen DIN 77230 „Basis-Finanzanalyse für den Privathaushalt“, die von der QIDF mitentwickelt wurde.

 

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Erfolgreiche Zertifizierung der FinGOAL! Finanzanalyse für Privatkunden nach DIN SPEC 77222- zukünftig DIN-Norm 77230

Seit vielen Jahren beschäftigen sich die beiden Geschäftsführer der FinGOAL! GmbH – Markus Gauder und Kai Fürderer – mit Beratungsdrehbüchern für Banken und Sparkassen und haben damit Standards definiert und gesetzt. „Die Überführung dieser analogen Prozessbeschreibungen in digitale und klickbare Prozesse war vor über 18 Monaten sehr naheliegend und die Geburtsstunde der FinGOAL! GmbH und somit auch von ganz neuen Kundenerlebnissen“, weiß Markus Gauder zu berichten.

„Es war für uns die logische Konsequenz, dass wir uns nach dem bisherigen Engagement und dem umfassenden Know-how auch an dem DIN-Ausschuss für die Finanzanalyse privater Haushalte beteiligen“, erinnert sich Kai Fürderer gerne zurück. Unter der Mitwirkung von Verbraucherschutzorganisationen, Wissenschaftlern und weiteren Fachexperten aus der Finanzdienstleistungsbranche entstand ein objektives, transparentes und umfassendes Regelwerk, gleichermaßen zum Nutzen für den Verbraucher und für die Berater. Die DIN-Norm 77230 wurde am 8. Juni 2018 nach fast vier Jahren Ausarbeitungszeit veröffentlicht.

Einsehbar ist der Entwurf auf der DIN-Webseite und kann bis zum 08.08.2018 kommentiert werden. Jeder Hinweis wird vom DIN-Institut geprüft und kann in das finale Dokument einfließen.

Das Leitbild von FinGOAL! ist seit dem ersten Tag „Digitale Beratungserlebnisse im Abgleich mit dem DIN-Standard“. Vor dem Hintergrund freut sich das Team von FinGOAL! ganz besonders darüber, dass die neue Version für die Privatkundenberatung – bereits in der finalen Testphase und vor Finalisierung des neuen Releases – auf Grundlage des aktuellen DIN-Standards für die „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ von der Firma ZERTPRO FINANZ erfolgreich zertifiziert werden konnte.

Die endgültige Verabschiedung der Norm durch den DIN-Ausschuss wird im Herbst dieses Jahres erwartet. Sollte es bis dahin noch zu Modifikationen am DIN-Regelwerk kommen, werden diese selbstverständlich zeitnah berücksichtigt und in der Software umgesetzt.

„Diese Auszeichnung ist eine Bestätigung unseres hohen Anspruchs, der guten Teamarbeit und des enormen Arbeitseinsatzes in den vergangenen Wochen und Monaten, in denen die Beratungsstrecke für Privatkunden stetig weiterentwickelt wurde. Das ist für uns Ansporn und Motivation zugleich, damit künftig noch mehr Endkunden mit verständlichen Analyseergebnissen den direkten und spürbaren Mehrwert des DIN-Standards bzw. der zukünftigen Norm in der Praxis erleben können“ , fasst Kai Fürderer seine Absicht zusammen.

Banken und Finanzdienstleister, die im Vertrieb zukünftig diese Version der FinGOAL! Finanzanalysesoftware einsetzen, können zusätzlich die Zertifizierung und das Qualitätssiegel der ZERTPRO FINANZ im Rahmen der internen und externen Kommunikation nutzen.

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Über die FinGOAL! GmbH:
Die FinGOAL! GmbH sorgt für digitale Beratungserlebnisse im Abgleich mit dem DIN-Standard bzw. der DIN-Norm zur Finanzanalyse für Privathaushalte. Die gleichnamige Softwareapplikation der FinGOAL! ist für alle Finanzdienstleister interessant, die im Rahmen der DIN-Finanzanalyse und der darauf aufbauenden Beratung Wert auf Effizienz, Standardisierung, Ganzheitlichkeit und Multikanal bzw. Omnikanal legen.

Homepage: http://www.fingoal.de/

Die FinGOAL! GmbH ist ein Unternehmen der QIDF-Gruppe: www.QIDF-Gruppe.de

Über die ZERTPRO FINANZ GmbH:
Die 2017 in Rosenheim gegründete ZERTPRO FINANZ GmbH (ZF) unterstützt Finanzdienstleister bei der Implementierung und Digitalisierung von neuen Standards und Normen in die jeweiligen Geschäftsmodelle. Dazu passend bietet die ZF moderne Qualifizierungsmaßnahmen für Berater an. Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, ein Höchstmaß an Beratungsqualität und Transparenz bei der Anwendung von Standards und Normen zu etablieren. Dies ist ein Garant für Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Berater-Kunden-Beziehung. Das Zertifizierungssiegel der ZF dokumentiert diesen Anspruch. Die Zertifizierung bezieht sich auf Unternehmen, Berater, Software sowie Analyseprozesse. Bisher etablierte Standards, bei deren Entwicklung Beirat und Geschäftsführung der ZF einen wichtigen Beitrag geleistet haben, sind die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“ bzw. die darauf aufbauende DIN-Norm 77230 sowie die DIN SPEC 77223 „Standardisierte Vermögens- und Risikoanalyse für den Privatanleger“. Darüber hinaus entwickelt die ZF eigene Standards wie die standardisierte Liquiditäts-, Investitions- und Risikoanalyse für KMU. Geschäftsführer der ZF sind Peter Pinck und Claus Rieger.


Nicht zu unterschätzender Schulungsbedarf im Rahmen der Einführung der DIN-Norm (DIN 77230) für die Finanzanalyse

Aktuell gibt es immer mehr Banken, die sich mit dem Gedanken tragen, dem komplexen und am jeweiligen Kunden individuell ausgerichteten Regelwerk der DIN 77230 mit der Einführung einer neuen Beratungsapplikation zu begegnen und die Herausforderungen im Zuge dessen in effiziente und digitale Prozesse zu übersetzen.

Das ist ein durchaus nachvollziehbarer und guter Gedanke. In dem Zusammenhang werden auch wir von FinGOAL! regelmäßig angesprochen, da diese Komplexität nicht mehr mit der „Hand am Arm“ zu beherrschen ist.

Aber auch wenn eine Beratungssoftware noch so gut, intuitiv und die Ergebnisse der Finanzanalyse verständlich sind, darf man nicht den Fehler begehen und diese Software ohne begleitende Schulungen zu pilotieren bzw. auszurollen.

Wir erleben aktuell in vielen Banken, die von der Einfachheit und von dem pragmatischen Ansatz bei FinGOAL! fasziniert sind und im Zuge dessen glauben, dass es für die Durchführung durch das Programm keine besondere Schulung o.ä. braucht.

Das ist richtig – aber: durch diese umfassende und objektive Finanzanalyse werden die Berater/-innen in jeder Beratung mit mind. 10 Bedarfsfeldern „konfrontiert“, die es fachlich und methodisch zu beherrschen gilt. Die jeweilige Nutzenargumentation und Einwandbehandlung ist sicherlich für viele Finanzberater Neuland und somit gilt es, diese Herausforderungen zu sehen und in geeignete (vertriebs- und kundenorientierte) Personalentwicklungsmaßnahmen zu überführen, damit ein einfacher Prozess auch ein erfolgreicher Prozess sein kann!

Haben wir Ihr Interesse  für unser Schulungs- und Trainingskonzept geweckt? Sprechen Sie uns gern an!

 

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Versicherungscheck in Echtzeit für mehr Qualität in der Finanzberatung – FinGOAL! integriert tarifair von der 1blick GmbH aus Heidelberg

Das Ziel der DIN 77230 ist, dass für den Privatkunden ein finanzielles Blutbild erstellt wird. Das heißt, dass aufgrund der jeweiligen Berufs- und Finanzsituation eindeutig Bedarfe ermittelt werden, die für die jeweiligen Kunden relevant und teilweise von existenzieller Bedeutung sind.

Bei dieser Finanzanalyse geht der Blick regelmäßig auf die Themen „Haftpflicht- und Krankenversicherung“ in Ergänzung dazu u.a. die Absicherung des Erwerbseinkommens (in Form der Berufsunfähigkeits- und Krankentagegeldversicherung).

Eine solche hochwertige Bedarfsanalyse ist ein großer Schritt für mehr Qualität und Transparenz für die Kunden, da künftig die Frage nach den „existenziellen Risiken“ beantwortet ist und die Berater sich um die individuelle Umsetzung kümmern bzw. darauf konzentrieren können.

In den meisten Beratungssystemen gibt es (selbst wenn die Analyse nach DIN 77230 bereits erfolgen würde) aber einen gravierenden Schönheitsfehler. Dieser liegt darin begründet, dass i.d.R. bei der Berücksichtigung der aktuellen Absicherungs- bzw. Versicherungsprodukte lediglich das Vorhandensein mit „ja/nein“ abgefragt wird.

Im Zuge dessen wird unterstellt, dass alle Produkte gleich gut sind und damit eine zufriedenstellende Absicherung getroffen wurde. Im besten Fall empfehlen die Berater/-innen einen Versicherungscheck, um diese Bestandsprodukte im Nachgang zu analysieren. Dies ist aber für den Kunden wenig greifbar, wieder ein Termin und es wird dabei immer das Ziel verfolgt, Geld zu sparen. „Ein solcher Versicherungscheck müsste doch in der heutigen Zeit online und realtime möglich sein und eher auf die Leistungsmerkmale abgestellt werden“, fordert Kai Fürderer, Geschäftsführer der FinGOAL! GmbH.

Für mehr Qualität, Transparenz und Verständlichkeit in der Finanzberatung haben sich die QIDF-Gruppe und die 1blick GmbH auf eine strategische Kooperation verständigt.
Die 1blick GmbH schließt genau diese Lücke und kann mit einer beeindruckenden Datenbank von Alt- und Neutarifen fast jeden bestehenden Versicherungsvertrag für Absicherungen auf Verbraucherschutz-Kriterien hin analysieren und – wenn gewünscht – eine bessere Alternative vorschlagen. Bei den Kriterien, die dem Verbraucherschutz als Leistungsmerkmale wichtig sind, fließen die qualitativen Parameter der DIN 77230 aber auch von Stiftung Warentest und dem Arbeitskreis Beratungsprozesse mit ein.

„Uns ist es nach jahrelanger Arbeit gelungen, die qualitative Analyse von bestehenden Verträgen zu perfektionieren und in Sekundenschnelle durchzuführen. Neben der manuellen Suche über den Versicherer und die Versicherungsart können wir auch bspw. eingescannte/fotografierte Versicherungsscheine automatisch erkennen und zuordnen“, fasst Eugen Bucher, Gründer und Gesellschafter der 1blick GmbH, den Mehrwert für Kunde und Berater zusammen.

Die Kooperation wird dazu führen, dass die digitalen Beratungsprozesse der FinGOAL! genau um diese Funktionalität erweitert werden; damit wird das Markenversprechen „Qualität und Effizienz“ in Verbindung mit „Wirksamkeit“ weiter manifestiert.

Über die 1blick GmbH:
Die 1blick GmbH ist ein InsurTech – Unternehmen mit Sitz in Heidelberg. Mit einzigartigen Technologien für den smarten und digitalen Insurance –Workflow schaffen wir innovative Businesslogiken für unsere Partner. Mit wenigen Klicks von der Datenerfassung bis zur Kundenberatung.

 

 

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„Wir brauchen pragmatische Lösungen!“ – Interview mit Markus Gauder, Geschäftsführer der FinGOAL! GmbH, zur neuen DIN-Norm für die Finanzanalyse (DIN 77230)

Redaktion (RD): Herr Gauder, was halten Sie von dem jüngst veröffentlichten Regelwerk für die Finanzanalyse privater Haushalte – der sog. „DIN 77230“?

Markus Gauder (MG): Wir haben als QIDF-Gruppe an der DIN 77230 aktiv mitgearbeitet und sind sehr froh, dass das Regelwerk am 8. Juni seitens des DIN offiziell publiziert wurde. Dieser DIN-Standard bestätigt meine persönliche Grundüberzeugung, für die wir als Team seit Jahren im Markt einstehen. In Summe lässt sich die DIN 77230 auf eine einfache Formel zusammenfassen: Absicherung vor Vorsorge!

RD: Was heißt das konkret?

MG: Das soll heißen, dass wir aufgrund der individuellen Rahmenparameter eines Privatkunden (gilt natürlich auch für eine Partnerberatung) dessen objektiven Bedarf ermitteln – analog einer Blutbildanalyse. Das bedeutet, dass es u.a. um folgende Fragestellungen geht: „Welche Bedarfe sind relevant?“, „Welche Priorität hat dieses Thema?“ und „Welche Empfehlung gibt es für die ideale Absicherung?“. Dabei geht es um die Erkennung von existenziellen Risiken im Rahmen einer hochwertigen Bedarfsanalyse, damit der Kunde auch um die Themen weiß, die er bisher nicht „auf dem Schirm hatte“. Auf Basis dessen kann jeder selbst entscheiden, wie er mit den erkannten Bedarfen bzw. Lücken umgehen möchte. Wir sprechen bei uns intern oft von „blinden Flecken“, auf die wir die Privatkunden hinweisen möchten. Dieser proaktive Hinweis nach dem DIN-Regelwerk – als Art „Existenzschutz“ – ist für die Berater und Kunden gleichermaßen ein großer Mehrwert, der die sog. „ganzheitliche Beratung“ aus Sicht des Kunden definiert.

RD: Haben Sie für den „Mehrwert“ schon konkrete Erfahrungswerte oder ist das Ihre Hoffnung im Rahmen der DIN 77230?

MG: Aktuell arbeiten schon fast 3.000 Berater/-innen in Banken und Sparkassen mit unserer Beratungslösung, bei der wir das DIN-Regelwerk berücksichtigen. Die Rückmeldungen von Beratern und Kunden sind überwältigend.

RD: Inwiefern?

MG: Unser Ziel war eine Prozessdefinition, bei der wir vom Ergebnis ausgehen hinsichtlich der Frage, welche Informationen im Rahmen der Datenaufnahme zwingend benötigt werden. Damit ist es uns gelungen, die komplette Bedarfsanalyse in ca. 10 Minuten durchzuführen, damit wir neben der „finanziellen Blutbildanalyse“ auch noch Zeit für den Wunsch des Kunden haben, der zu dem Beratungstermin geführt hat. Und in dieser Zeit werden neben den Themen „Absicherung/Vorsorge“ auch alle Fragestellungen rund um den Zahlungsverkehr analysiert (von der Nutzung der App bis hin zu den Vollmachten).

RD: Wie haben Sie das geschafft?

MG: Das gelang u.a. durch die Integration in die Systeme der Sparkassen und VR-Banken. Die lesenden und schreibenden Schnittstellen sind – auch für die Akzeptanz bei den Beratern – heutzutage i.d.R. eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Beratungsprogramm.  Und auf Basis dessen fokussieren wir uns in der Finanzanalyse zunächst auf die wichtigsten Themen, die wir in den Projekten gemeinsam mit den Finanzdienstleistern festlegen. Dabei liegt der Fokus in jedem Fall auf der Haftpflicht- und Krankenversicherung und der Einkommensabsicherung und auf Basis dessen auf der Altersvorsorge. Je nach Alter und Finanzsituation des Kunden können noch weitere Themen (von der Gebäudeversicherung bis hin zur Pflegeversicherung) zusätzlich sinnvoll bzw. notwendig sein. Aber gerade die proaktive Ansprache für den Fall von „längerer Krankheit“ und „Berufsunfähigkeit“ sind für sehr viele Privatkunden wesentlich und existentiell.  Viele Kunden sind über diesen Hinweis daher sehr froh und versuchen im Anschluss daran, in der persönlichen Beratung, diese Lücken teilweise oder ganz zu schließen.

RD: Wie sehen auf Basis dieser Erfahrungen Ihre Pläne für die kommenden Monate aus?

MG: Wir werden gemeinsam mit unseren Kunden (Banken und Sparkassen) auch eine Beratungsstrecke für das Private Banking entwickeln, wo wir sicherlich noch weitere Themen berücksichtigen müssen – über die DIN 77230 hinaus. Aufgrund der positiven Rückmeldungen der Endkunden werden wir für die Privatkunden- und Gewerbekunden-Finanzanalyse auch eine Endkundenversion realisieren – unser sog. „FinGOAL! to go“.
Damit sind dann auch bspw. für die Finanzdienstleister arbeitsteilige Prozesse möglich, was im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung ein großer Schritt in Richtung Qualität und Effizienz sein kann. Bleiben Sie gespannt!

RD: Herr Gauder, vielen Dank für das Gespräch.

Pressemitteilung des DIN e.V: vom 08. Juni 2018 zur „DIN 77230“

 

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Erfolgreiche Zertifizierung der FinGOAL! Finanzanalyse für Privatkunden nach DIN SPEC 77222- zukünftig DIN-Norm 77230

Die Finanzanalyse für Privatkunden von FinGOAL! orientiert sich bereits an der neuen DIN-Norm.

Seit vielen Jahren beschäftigen sich die beiden Geschäftsführer der FinGOAL! GmbH – Markus Gauder und Kai Fürderer – mit Beratungsdrehbüchern für Banken und Sparkassen und haben damit Standards definiert und gesetzt. „Die Überführung dieser analogen Prozessbeschreibungen in digitale und klickbare Prozesse war vor über 18 Monaten sehr naheliegend und die Geburtsstunde der FinGOAL! GmbH und somit auch von ganz neuen Kundenerlebnissen“, weiß Markus Gauder zu berichten.

„Es war für uns die logische Konsequenz, dass wir uns nach dem bisherigen Engagement und dem umfassenden Know-how auch an dem DIN-Ausschuss für die Finanzanalyse privater Haushalte beteiligen“, erinnert sich Kai Fürderer gerne zurück. Unter der Mitwirkung von Verbraucherschutzorganisationen, Wissenschaftlern und weiteren Fachexperten aus der Finanzdienstleistungsbranche entstand ein objektives, transparentes und umfassendes Regelwerk, gleichermaßen zum Nutzen für den Verbraucher und für die Berater. Die DIN-Norm 77230 wurde am 8. Juni 2018 nach fast vier Jahren Ausarbeitungszeit veröffentlicht.

Einsehbar ist der Entwurf auf der DIN-Webseite und kann bis zum 08.08.2018 kommentiert werden. Jeder Hinweis wird vom DIN-Institut geprüft und kann in das finale Dokument einfließen.

Das Leitbild von FinGOAL! ist seit dem ersten Tag „Digitale Beratungserlebnisse im Abgleich mit dem DIN-Standard“. Vor dem Hintergrund freut sich das Team von FinGOAL! ganz besonders darüber, dass die neue Version für die Privatkundenberatung – bereits in der finalen Testphase und vor Finalisierung des neuen Releases – auf Grundlage des aktuellen DIN-Standards für die „Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte“ von der Firma ZERTPRO FINANZ erfolgreich zertifiziert werden konnte.

Die endgültige Verabschiedung der Norm durch den DIN-Ausschuss wird im Herbst dieses Jahres erwartet. Sollte es bis dahin noch zu Modifikationen am DIN-Regelwerk kommen, werden diese selbstverständlich zeitnah berücksichtigt und in der Software umgesetzt.

„Diese Auszeichnung ist eine Bestätigung unseres hohen Anspruchs, der guten Teamarbeit und des enormen Arbeitseinsatzes in den vergangenen Wochen und Monaten, in denen die Beratungsstrecke für Privatkunden stetig weiterentwickelt wurde. Das ist für uns Ansporn und Motivation zugleich, damit künftig noch mehr Endkunden mit verständlichen Analyseergebnissen den direkten und spürbaren Mehrwert des DIN-Standards bzw. der zukünftigen Norm in der Praxis erleben können, fasst Kai Fürderer seine Intension zusammen.

Banken und Finanzdienstleister, die im Vertrieb zukünftig diese Version der FinGOAL! Finanzanalysesoftware einsetzen, können zusätzlich die Zertifizierung und das Qualitätssiegel der ZERTPRO FINANZ im Rahmen der internen und externen Kommunikation nutzen.

ZERTPRO_FINANZ_Software_Zertifikat_FinGOAL_PK

Über die FinGOAL! GmbH:
Die FinGOAL! GmbH sorgt für digitale Beratungserlebnisse im Abgleich mit dem DIN-Standard bzw. der DIN-Norm zur Finanzanalyse für Privathaushalte. Die gleichnamige Softwareapplikation der FinGOAL! ist für alle Finanzdienstleister interessant, die im Rahmen der DIN-Finanzanalyse und der darauf aufbauenden Beratung Wert auf Effizienz, Standardisierung, Ganzheitlichkeit und Multikanal bzw. Omnikanal legen.

Homepage: http://www.fingoal.de/

Die FinGOAL! GmbH ist ein Unternehmen der QIDF-Gruppe: www.QIDF-Gruppe.de

Über die ZERTPRO FINANZ GmbH:
Die 2017 in Rosenheim gegründete ZERTPRO FINANZ GmbH (ZF) unterstützt Finanzdienstleister bei der Implementierung und Digitalisierung von neuen Standards und Normen in die jeweiligen Geschäftsmodelle. Dazu passend bietet die ZF moderne Qualifizierungsmaßnahmen für Berater an. Die Gesellschaft hat sich zum Ziel gesetzt, ein Höchstmaß an Beratungsqualität und Transparenz bei der Anwendung von Standards und Normen zu etablieren. Dies ist ein Garant für Glaubwürdigkeit und Vertrauen in der Berater-Kunden-Beziehung. Das Zertifizierungssiegel der ZF dokumentiert diesen Anspruch. Die Zertifizierung bezieht sich auf Unternehmen, Berater, Software sowie Analyseprozesse. Bisher etablierte Standards, bei deren Entwicklung Beirat und Geschäftsführung der ZF einen wichtigen Beitrag geleistet haben, sind die DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“ bzw. die darauf aufbauende DIN-Norm 77230 sowie die DIN SPEC 77223 „Standardisierte Vermögens- und Risikoanalyse für den Privatanleger“. Darüber hinaus entwickelt die ZF eigene Standards wie die standardisierte Liquiditäts-, Investitions- und Risikoanalyse für KMU. Geschäftsführer der ZF sind Peter Pinck und Claus Rieger.

 


Lesefassung der „DIN 77230“ ist ab sofort bestellbar

Im Juni wird der Entwurf der DIN 77230 vom Beuth-Verlag veröffentlicht und ist deshalb bereits heute vorbestellbar.

Der Einführungsbeitrag lautet wie folgt:

Zitat: „Dieser Norm-Entwurf legt ein Verfahren für die Basis-Finanzanalyse (Erfassung und Bewertung) für Privathaushalte in Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung fest. Er fußt auf den für die Durchführung erforderlichen Daten des jeweils untersuchten Privathaushalts und berücksichtigt die Risiken und Notwendigkeiten sowie die finanziellen Ziele des Privathaushalts.

Ein Privathaushalt im Sinne dieses Norm-Entwurfs („typisierter Haushalt“) besteht aus bis zu zwei Haushaltsverantwortlichen, die zueinander in Ehe, eingetragener Lebenspartnerschaft oder Partnerschaft stehen, und aus wirtschaftlich abhängigen Kindern. Als solche gelten alle minderjährigen leiblichen, Adoptiv- und Stiefkinder. Weiterhin gelten Kinder als wirtschaftlich abhängig, für die Kindergeldbezugsberechtigung besteht, die nicht verheiratet sind und kein Erwerbseinkommen aus einem Ausbildungsverhältnis oder hauptberuflichem Beschäftigungsverhältnis beziehen. Gleiches gilt für Enkelkinder, soweit für diese eine Kindergeldbezugsberechtigung besteht.

Wirtschaftlich abhängige volljährige Kinder (zum Beispiel im Studium) können auch einen eigenen Privathaushalt im Sinne dieses Norm-Entwurfs bilden. Dies ist insbesondere sinnvoll, wenn die Kinder einen eigenen Hausstand haben. Dieser Norm-Entwurf legt dabei fest, welche Daten im Rahmen einer Basis-Finanzanalyse für Privathaushalte erhoben werden müssen. Für eine mögliche nachfolgende Beratung sind unter Umständen weitere Daten erforderlich.

Diese Norm gibt Leitlinien dafür, in welcher Rangfolge die definierten Finanzthemen des zu betrachtenden Privathaushaltes dargestellt und mit Orientierungsgrößen versehen werden. Als Ergebnis erhält der Privathaushalt einen Soll/Ist-Abgleich in Hinblick auf die Themenbereiche Absicherung, Vorsorge und Vermögensplanung. Die Basis-Finanzanalyse nach DIN 77230 liefert Entscheidungsgrundlagen für den Privathaushalt, die zum Beispiel im Rahmen einer sich anschließenden Finanzberatung Anwendung finden können.

Dieser Norm-Entwurf umfasst weder die qualitative Analyse der Details von in dem zu untersuchenden Privathaushalt bereits vorhandenen Produkten, noch Beratungsleistungen zur Interpretation der mit Hilfe der Basis-Finanzanalyse nach diesem Norm-Entwurf erzeugten Analyseergebnisse. Die Basis-Finanzanalyse beschränkt sich auf eine rein quantitative, typisierte Betrachtung. Sie umfasst keine gegebenenfalls notwendigen Vollmachten (zum Beispiel Betreuungsvollmachten, Bankvollmachten, Sorgerechtsverfügungen).

Ebenso werden bei der vorliegenden Analyse beim Abgleich der Orientierungsgrößen mit den Istwerten auf der Seite der Istwerte mögliche Ansprüche aus der Grundsicherung (zum Beispiel Arbeitslosengeld II) nicht berücksichtigt. Eine weiterführende Betrachtung ist unabdingbar, um zu einer individuell passenden, für den Privathaushalt wirtschaftlich sinnvollen Lösung zu gelangen. Für diesen Norm-Entwurf ist das Gremium NA 159-02-15 AA „Finanzanalyse für den Privathaushalt“ bei DIN zuständig.“

Quelle und Bestellung: Beuthverlag

Inhaltsverzeichnis

 

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Projektbericht „Definition eines Beratungsprozesses“ in der Praxis

In zahlreichen Projekten definieren wir aktuell digitale Beratungsprozesse für Banken und Sparkassen. Immer mit dem Ziel, dass ein „End-to-End-Prozess“ entsteht, der eine effiziente Gesprächsführung mit höchster Qualität zum Ergebnis hat. Dabei ist es von entscheidender Bedeutung, dass jedes Kreditinstitut zu folgenden Fragestellungen eine klare Meinung hat, die es im Anschluss daran zu digitalisieren gilt:

  • Gesprächsvorbereitung (durch wen und wie bzw. zu welchen Themen?)
  • Darstellung einer Agenda und Vorstellung der Bank (wie und mit welchen Inhalten?)
  • Festlegung der darzustellenden Bedarfe (je nach Lebens- bzw. Finanzsituation – welche und warum?) und auf Basis dessen die Ermittlung der entsprechenden Lücken.
    Besonders im Bereich „Zahlungsverkehr“ braucht es eine klare Meinung zum idealen Girokonto und dem richtigen TAN-Verfahren in Verbindung mit der idealen Kreditkarte (u.v.m.)
    Visualisierung der einzelnen Themen bzw. Bedarfe (visualisieren vs. interaktiv?)
  • Absprungpunkte für die Angebotsstrecken definieren (genau wie das jeweilige „Zielprodukt“ mit den Soll-Werten auf Basis der ermittelten Lücken)

Aktuelle Projektanfragen zeigen, dass sich viele Banken bei der Beantwortung der o.g. Fragestellungen teilweise schwer tun. Dies ist zum Glück kein Problem, da wir u.a. auch durch den DIN-Standard eine klare Meinung mit einbringen können, die eine Prozessdefinition in einer Art und Weise möglich macht, die es bisher so noch nicht gab und auch gleichzeitig für einen fallabschließenden Beratungs- bzw. Analyseprozess notwendig ist.

Wollen auch Sie von unseren Erfahrungen profitieren? Sprechen Sie uns gern an!

 

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Ein Praxisbericht zur hybriden Beratung in Regionalbanken

Aktuell treffen wir in vielen Projekten auf Beratungstools, die ausschließlich für den Einsatz im Filialvertrieb entwickelt worden sind. Diese sind vielfach aufgrund ihrer Komplexität nicht geeignet, um sie dem Endkunden zur Selbstanalyse seiner Finanzsituation zur Verfügung zu stellen.

In den FinGOAL!-Projekten gibt es immer um zwei wesentliche Fragestellungen, die in jedem Fall berücksichtigt werden müssen: Das eine ist die Entwicklung eines effizienten und modernen (Online-) Prozesses und das andere das Ziel, dass ein solcher Prozess auch mehr oder weniger direkt dem Endkunden zur Verfügung gestellt werden können muss.
Das gelingt aber nur dann, wenn man Abläufe völlig neu denkt und dabei bereits zu Beginn die Kundenbrille aufsetzt und die Prozessdefinition dem gewünschten Ergebnis folgt bzw. sich diesem unterordnet.

Das bedeutet, dass wir zu einem sehr frühen Zeitpunkt über den letzten Abschnitt eines (Beratungs-) Prozesses sprechen; erst wenn dieses Ergebnis als Zielbild abgestimmt ist, der Datenaufnahme-Prozess sich diesem unterordnen muss. Nur so gelingt eine qualitativ hochwertige Finanzanalyse innerhalb von maximal 10 Minuten.

Die Königsklasse für einen jeden Prozess ist am Ende aber der Test beim „echten Kunden“, da nur dann von einem exzellenten Ergebnis gesprochen werden kann, wenn der Endkunde in die Lage versetzt wird, den Beratungsprozess selbständig zu bedienen und zu zufriedenstellenden Ergebnissen zu kommen.

Wenn dieses bereits zu Beginn als Projektauftrag klar definiert worden ist, gelingt dies relativ einfach. Meist herrscht aber noch das Vorurteil vor, dass das zwei komplett unterschiedliche Tools sein müssen, u.a. um den Kunden vor zu viel Komplexität zu schützen. Das sehen wir anders: Bspw. kann eine App, die beim Kunden für die Finanzberatung hervorragend funktioniert und akzeptiert wird, für den stationären Vertrieb nur Vorteile bieten, wenn man diese auch selbst (mit kleinen Modifikationen) einsetzt und die Finanzwelt nicht komplizierter macht als notwendig.
Durch diesen Ablauf ist gewährleistet, dass der Berater und auch der Kunde im Kern die gleichen Tools nutzen und kein Medienbruch der Beratungsmittel entsteht bzw. notwendig ist.

In den aktuellen Projekten gehen wir aber noch einen Schritt weiter: Zum einen ist es das ausgesprochene Ziel, dass, wenn der Kunde diesen Prozess selbständig online nutzen kann, auch gerade dann das Analyseergebnis dazu führen muss, dass er entweder in die Lage versetzt wird, einzelne Produkte online selbst abzuschließen, und / oder mit dem Analyseergebnis einen Online-Termin mit der Bank bzw. mit seinem Berater zu vereinbaren.

Wenn in diesem Fall der Berater im Rahmes des Beratungsgesprächs in der Lage ist, den „Faden“ hier aufzunehmen, weil er mit der gleichen Logik die Finanzanalyse fortführt, ist das ein erheblicher Vorteil, der durch die vielschichtigen Möglichkeiten – Dank der Digitalisierung – realisiert werden kann.
Der besondere Vorteil für alle Beteiligten in einem solchen arbeitsteiligen Prozess ist die Zeitersparnis sowohl für den Kunden als auch für die Bank – bei gleichzeitig höchster Qualität und zeitgemäßen bzw. modernen Abläufen.

 

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FinGOAL! als vertriebsorientierte Beratungsapplikation zur Steigerung der Beratungsqualität und der Erträge – Ein Statement des Managements zum Selbstverständnis vor dem Hintergrund der bevorstehenden DIN 77230

Die Beratungsdrehbücher der QIDF-Gruppe haben seit Jahren nur ein Ziel: die qualitativen Forderungen des Verbraucherschutzes mit einem praxistauglichen Prozess in Einklang zu bringen. Denn das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass sowohl die Kunden als auch die Berater den vorgeschriebenen Prozess akzeptieren und gut finden. Damit lässt sich auch die Frage nach Nachhaltigkeit leichter beantworten, wenn man nicht mit Kontrolle und Konsequenzen drohen muss, um eine hohe Nutzungsquote zu erreichen.

Wir schreiben auch Nachrichten freiwillig bspw. mit Outlook und nicht mehr per Brief, da wir als Egoisten den Mehrwert für uns erkannt haben und deshalb die Nutzung einfach logisch ist. Wie kann das mit einem Finanzberatungsprogramm gelingen, welches gleichzeitig auch so einfach und intuitiv sein soll, dass es selbstverständlich keine Bedienungsanleitung für diese App braucht? Und last but not least sollte dieses Beratungstool so konzipiert sein, dass es die Kunden auch eigenständig im Internet nutzen und die Berater diese Finanzanalyse ohne Medienbruch fortführen können.

Diese technischen und inhaltlichen Anforderungen galt es seit über einem Jahr mit dem Anspruch „höchster Beratungsqualität“ in Einklang zu bringen. Da die QIDF-Gruppe auch den stellvertretenden. Obmann im DIN-Ausschuss für die Finanzanalyse privater Haushalte stellt, ist man stets bestens informiert, welche Regeln die künftige DIN 77230 enthält und welche es zu berücksichtigen gilt.

Das oberste Ziel ist und bleibt, dass der Prototyp der FinGOAL! GmbH für ein effizientes und hochwertiges Kundenerlebnis steht. Dabei liegt der Fokus im Selbstverständnis auf dem Vertriebsprozess, da dieser Erfolg -in Form von Erträgen- für die dauerhafte Akzeptanz des Finanzdienstleisters mit der Anwendung verantwortlich ist.

Deshalb haben wir uns dazu entschieden, einige Vorgaben des DIN-Regelwerks in einer Art und Weise umzusetzen, dass sich die „DIN 77230“ jederzeit weiterhin mit „Vertrieb“ und „Kundenerlebnis“ vereinbaren lässt. „Mit dieser Interpretation ist es uns gelungen, dass wir als einziges Beratungstool, welches sich an dem DIN-Regelwerk orientiert, bereits nach 5 Minuten eine ganzheitliche und hochwertige Bedarfsanalyse präsentieren können“, freut sich Markus Gauder, Geschäftsführer der FinGOAL! GmbH.

Dazu ergänzt Kai Fürderer (auch Geschäftsführer der FinGOAL! GmbH): „Wir wollen keinen Prozess in einer digitalen Welt anbieten, der weder für Filialbanken noch für Kunden umsetzbar ist bzw. immer mehr an Regulatorik als an Kundenerlebnis erinnert. Das ist unser Alleinstellungsmerkmal, welches sich eines großen Zuspruchs erfreut. Denn für das Ergebnis und die Wahrnehmung des Kunden gibt es keine Schonfrist!“

In dem Exposé für die Endkunden wird deshalb künftig u.a. folgender Satz zu lesen sein – das gilt u.a. für FinGOAL! und FinGOAL! to go:

„Die Finanzanalyse von FinGOAL! nutzt für die präsentierten Ergebnisse Auszüge aus dem Regelwerk DIN SPEC 77222 „Standardisierte Finanzanalyse für den Privathaushalt“, das im März 2014 durch das Deutsche Institut für Normung (DIN) veröffentlicht wurde. Aus Vereinfachungsgründen werden nur die Finanzthemen betrachtet, die nach Einschätzung der Bank von Verbrauchern typischerweise als wesentliche Finanzthemen eingeordnet werden. Die Finanzanalyse ist somit keine vollständige und umfängliche Finanzanalyse nach dem DIN-Regelwerk. Bitte beachten Sie ferner, dass ein zutreffendes Analyseergebnis nur erreicht werden kann, wenn Sie die erfragten Daten vollständig und richtig an uns übermittelt haben. Die angegebenen Ist-Werte beruhen auf Ihren Angaben. Das Ergebnis der Finanzanalyse soll Ihnen eine Groborientierung für Ihre Finanzplanung geben.“

Auf Basis dessen wird es auch eine Version geben, die den DIN-Standard zu 100% umsetzen wird. Damit haben die Kunden der FinGOAL! jederzeit die Wahlmöglichkeit.

Wünschen Sie sich eine Präsentation unserer Lösungen? Sprechen Sie uns gern an!

 

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