Unser Ansatz, dass wir nur die Kundendaten in dem Beratungsprozess erfragen, die wir für die Finanzanalyse benötigen und somit vom Ergebnis herdenken, deckt sich mit der Forderung nach „Datenminimierung“, wie es die neue Datenschutzgrundverordnung vorsieht, die bereits im Juni 2018 in Kraft getreten ist.

Das bedeutet:
„Personenbezogene Daten müssen u.a. dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein („Grundsatz der Datenminimierung)“

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